10 Fragen und Antworten für Arbeitgeber
1. Welche Kosten entstehen, wenn wir Zeitarbeiter nutzen?
Für ein Unternehmen, das bei einer Zeitarbeitsfirma Mitarbeiter bucht, sind die Kosten eindeutig und überschaubar geregelt. Sie bezahlen einen festen Stundenverrechnungssatz, der für die vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeitsstunden berechnet wird. In diesem Satz sind alle Lohnnebenkosten und sonstige Kosten enthalten. Die Mitarbeiter führen Stunden- bzw. Tätigkeitsnachweise, die als Grundlage der Berechnung der Gesamtkosten dienen.
2. Unterliegen Zeitarbeitsfirmen bestimmten gesetzlichen Auflagen?
Ein Unternehmen, das gewerbsmäßig Arbeitnehmer verleihen will, benötigt eine entsprechende Erlaubnis. Die Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung ist Grundvoraussetzung für diese Tätigkeit. Der Antragsteller – also die Zeitarbeitsfirma – besitzt einen rechtlichen Anspruch auf die Erteilung soweit keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen. Bevor die Genehmigung erteilt wird, wird die Arbeitnehmerüberlassung auf Zuverlässigkeit und Möglichkeiten zur Pflichterfüllung überprüft.
Erteilt wird die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung in Schriftform, die Antragstellung erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit, die Genehmigung läuft über die jeweilig zuständigen Landesarbeitsämter. Die Antragstellung ist durch persönliche und juristische Personen möglich. In den ersten drei Jahren muss die Genehmigung jedes Jahr neu beantragt und erteilt werden. Anschließend gilt die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bis zur Auflösung der juristischen Person, bzw. bis zum Tod der natürlichen Person.
3. Welche Rechtsgrundlagen gibt es für die Zeitarbeit?
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt alle Bereiche der Arbeitnehmerüberlassung und der Beziehung zwischen Zeitarbeitsfirma, Kundenunternehmen und Leiharbeitnehmer.
4. Was beinhaltet der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag?
Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) regelt und enthält alle Punkte der Vertragsbeziehung zwischen der Arbeitnehmerüberlassung und dem Unternehmen, das Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum entleiht. Inhaltlich müssen dort die Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung bestätigt werden, weiterhin enthält der Vertrag persönliche Daten und Qualifikationen der überlassenen Mitarbeiter als Leiharbeitnehmer. Stundenverrechnungssatz und Überlassungsbeginn gehören ebenso zu den wichtigen Inhalten.
5. Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Personalvermittlung?
Bis 1994 durften ausschließlich die Arbeitsämter in Deutschland Arbeitnehmer an Arbeitgeber vermitteln. Seither fungieren ebenso private Arbeits- oder Personalvermittlungen in dem Bereich. Eingeführt wurde diese Branche, um die Vermittlungsquoten zu verbessern. Personalvermittlungen arbeiten mit den gleichen Zielen wie die Arbeitsagenturen, arbeitslose Personen sollen in möglichst feste Arbeitsverhältnisse gebracht werden. Bei erfolgreicher Vermittlung erhält der Personalvermittler eine Provision in Form eines von der Arbeitsagentur ausgestellten Gutscheins. Zeitarbeitsfirmen arbeiten unabhängig und vermitteln im Unternehmen angestellte Mitarbeiter an die Kundenfirmen. Die Arbeitnehmerüberlassung ist also selbst der Arbeitgeber und damit für alle Personalangelegenheiten zuständig.
6. Welche Vorteile haben wir als Unternehmen durch die Zeitarbeit?
Die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern aus der Arbeitnehmerüberlassung bringt für Unternehmen gleich mehrere Vorteile. Zum einen entstehen Personalkosten nur dann, wenn wirklich Mitarbeiter gebraucht werden, weiterhin entfällt bei kurzfristigen Personalengpässen die sonst aufwendige Suche nach passenden Arbeitnehmern. Bei uns als Verleihfirma können Sie diese unkompliziert und kurzfristig bestellen, wir liefern aus unserem Pool eine individuelle und handverlesene Auswahl geprüfter Mitarbeiter. Gesonderte Abrechnungen für Lohnkosten und der damit verbundene Aufwand entfallen für das Unternehmen, da nach Stundenverrechnungssätzen abgerechnet wird. Auch dann, wenn Firmen nach festangestellten Mitarbeitern suchen, finden wir in unserem Pool bestens geeignete Bewerber.
7. Wie bestellen wir als Unternehmen Leiharbeitnehmer?
Wir sind rund um die Uhr für Sie mit einem festen Ansprechpartner erreichbar und können deshalb auf Anfragen schnell reagieren. Die Bestellung von Arbeitnehmern erfolgt telefonisch, per Fax oder Email. Wir klären Ihre Anforderungen und Wünsche und stellen aus unserem Pool eine Auswahl an geeigneten Mitarbeitern per Kurzprofil vor. Die letztendliche Entscheidung treffen Sie – zum Beispiel auch auf Basis einiger Vorstellungsgespräche.
8. Was tun wir, wenn der Leiharbeitnehmer nicht ins Unternehmen passt?
Auch bei sorgfältigster Auswahl von unserer Seite kann es vorkommen, dass die Zusammenarbeit nicht reibungslos klappt. Sie können uns dies per schriftlicher Reklamation mitteilen und wir reagieren flexibel und unbürokratisch. Wir bemühen uns, für Sie so schnell es geht einen besser geeigneten Mitarbeiter zu finden. Ebenso gehen wir vor, wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit oder aus anderen Gründen ausfällt. Aus unserem Pool an qualifizierten Mitarbeitern sorgen wir umgehend für Ersatz.
9. Wie sind die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer gestaltet?
Als Arbeitgeber übernehmen wir die Verantwortung für unsere Mitarbeiter. Dies schlägt sich auch in unseren Arbeitsverträgen nieder. Wenn möglich, vergeben wir unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnisse, die Verträge entsprechen den üblichen gesetzlichen Bestimmungen, zum Beispiel hinsichtlich der tariflichen Regelungen, in Bezug auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder in der Urlaubszeit.
10. Was bedeutet der Begriff Branchenzuschläge in der Zeitarbeit?
Bei einem Vergleich der Tarifbestimmungen der DGB-Gewerkschaften in der Zeitarbeit und der branchenspezifischen Gewerkschaften wie IG BCE, IG Metall oder ver.di haben sich Differenzen gezeigt. Um Benachteiligungen für die Mitarbeiter auszuschließen und um dem Druck der Politik nachzugeben, wurden für bestimmte Branchen die Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen eingeführt. Gehört Ihr Unternehmen zu den gelisteten Branchen, erhalten die Mitarbeiter einen Anspruch auf die Zuschläge. Diese sind zeitlich gestaffelt, die Höhe regelt unter anderem das Einkommenslevel in Ihrer Firma.